Jugendschutz

Jugendschutz

Erziehungsbeauftragung • Muttizettel • Partyzettel


Um Jugendlichen ab 16 Jahren eine Verlängerung des Aufenthaltes in unserer Bowlinganlage zu ermöglichen, stellen wir hier Infos und ein Formular zur Verfügung.


Jugendliche ab 16 Jahren können mit einer über 18 Jahre alten bevollmächtigten Begleitperson der Eltern nach 24 Uhr die City Bowling noch besuchen. Verlässt die über 18 Jahre alte Person die City Bowling vorzeitig, so muss auch der Jugendliche unter 18 Jahren gehen.


Die Eltern haften auf jeden Fall für Ihre Kinder, auch wenn die Begleitperson mit der Beaufsichtigung bevollmächtigt worden ist. Eine Kopie des Personalausweises von den Eltern ist auf jeden Fall erforderlich.


Mit dem ausgefüllten Formular und unter den genannten Bedingungen darf sich der Jugendliche nach 24 Uhr in unserem Bowlingcenter aufhalten.


Der Kauf von Alkohol und Zigaretten sowie der Konsum in unserem Haus ist weiterhin untersagt.

hier können Sie das Formular zum Jugendschutz als PDF Download downloaden

Download Formular Jugendschutz
Formular Jugendschutz City Bowling Kassel
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